Hier sind die wichtigsten Informationen zur Besichtigung von Kleingärten.
Voraussetzung: Der Kleingarten wurde auf dieser Homepage als freier Kleingarten bereits bekannt gemacht. Der Bewerbende ist mindestens 36 Monate in die Bewerberliste eingetragen und hat einen Besichtigungsschein beantragt und erhalten.
Besichtigungsscheine:
Werden nur ausgegeben, wenn die Wartezeit von 36 Monaten erfüllt ist und die Anmeldung nicht erloschen ist.
Vorabbesichtigung:
Vor dem Antrag auf einen Besichtigungsschein sollte der Bewerbende den Kleingarten von außen besichtigen, um sicherzustellen, dass Lage, Außenansicht und Übernahmepreis den eigenen Wünschen entsprechen.
Überarbeitung der Liste:
Die Liste der freien Kleingartenparzellen wird in jeder ungeraden Woche am Dienstag mit Geschäftsschluss aktualisiert (z.B. KW 1, KW 3, KW 5).
Bearbeitung der Besichtigungsanträge:
Anträge werden nur in geraden Wochen bis Donnerstag mit Geschäftsschluss bearbeitet (z.B. KW 2, KW 4, KW 6).
Hinweis:
Bewerbende, die fünfmal einen Besichtigungstermin nicht wahrnehmen oder fünfmal eine Zusage zur Übernahme ablehnen, werden von der Bewerberliste gelöscht.
Ablauf nach Erhalt des Besichtigungsscheins:
Bewerbende können nach Erhalt des Besichtigungsscheins Kontakt mit dem Beauftragten der Kolonieanlage aufnehmen oder am genannten Besichtigungstermin teilnehmen.
Zur Besichtigung ist der Besichtigungsschein vorzulegen..
Info zur Besichtigung
Nehmen Sie Einsicht in die Wertermittlung.
Aus der Wertermittlung können Sie Information entnehmen zum baulichen Zustand, zum Aufwuchs, der Außenanlagen, festgestellte Mängel, dem ermittelten Übergabepreis und möglicher Beseitigungsansprüche.
Wir empfehlen besonders Aufmerksam zu prüfen, wenn ein Objekt nicht Besenrein übergeben wird, ggf. sollte dann ein Vorbehalt für mögliche Mängel die nicht einzusehen sind vereinbart werden.
Beseitigungsanspruch:
Der ermittelte Aufwand kann höher sein als angegeben, insbesondere wenn Fachfirmen benötigt werden. Mehrkosten wären dann selbst zu tragen.
Vergabe der Kleingärten:
Soll nach der Reihenfolge der Bewerbereintragung erfolgen
Bevorzugte Bewerber: Bewerber mit besonderen Voraussetzungen, wie z.B. Nähe zum Kleingarten, besondere soziale Belastungen oder Räumungsbetroffene, werden bevorzugt behandelt.
Zusage:
Nur der Bewerbende, der den Zuschlag erhält, bekommt eine Zusage. Absagen werden nicht erteilt