Bei Aufgabe einer Parzelle durch den Unterpächter entscheidet über die Räumung oder Weiterverpachtung allein der Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg – Friedenau e.V. Die Rechtsbeziehungen sind im jeweiligen Unterpachtvertrag geregelt.
Nach diesem Vertrag richten sich auch die Möglichkeiten der Entschädigung/Beseitigungsanspruch des abgebenden Unterpächters für die Weitergabe der auf der Kleingartenparzelle befindlichen Baulichkeiten und Anpflanzungen bei Unterpächterwechsel.
Die Höhe der Entschädigung/ Beseitigungsanspruch bei Unterpächterwechsel wird für alle Kleingärten im Bereich vom Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg – Friedenau e.V. einheitlich nach der Grundlage der jeweiligen beschlossenen Wertermittlungsrichtlinie des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e V. durch die bestellten Wertermittler nach besten Wissen und Gewissen ermittelt.
Die Wertermittler für Baulichkeiten und Aufwuchs und Außenanlagen werden durch den Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. ausgebildet und weitergebildet.
Übernahmekosten für eine mögliche Stromanlage werden in der Wertermittlung nicht mit aufgeführt.
Fragen zur Wertermittlung sind grundsätzlich an den Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg – Friedenau e.V. zu stellen.
Ein Einspruch des Scheidenden gegen ein Wertermittlungsprotokoll wird durch den Bezirksverband als Zwischenpächter bearbeitet und abschließend entschieden.
Nach erfolgter Wertermittlung können durch dem/den abgebenden Unterpächter(n) bis zur Übergabe vom Kleingarten noch Beseitigungsansprüche ausgeführt werden oder als Einzahlung im Bezirksverband erfolgen. Damit diese in der Finanziellen Übernahmevereinbarung berücksichtigt werden, bedarf es der Mitteilung durch dem/den abgebenden Unterpächter(n) an dien verantwortlichen der mit der Übergabe beauftragt wurde.
Eine Wertermittlung wird nur erstellt bei einer Kündigung bzw. wenn ein besonderer Grund vorliegt. Für die Wertermittlung werden in Höhe der gültigen Beschlussfassung Kosten erhoben.
Eine Bewertung der Abwasserauffanggrube kann nur erfolgen wenn eine Dichheitsprüfung die nicht älter als drei Monate ist vorliegt
Der/Die Wertermittler werden bestellt durch den Bezirksverband der Kleingärtner Schönenberg – Friedenau e.V.