Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg - Friedenau e. V.
Wertermittlung

Bei Aufgabe einer Parzelle durch den Unterpächter entscheidet über die Räumung oder Weiterverpachtung allein der Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg – Friedenau e.V.  Die Rechtsbeziehungen sind im jeweiligen Unterpachtvertrag geregelt.


Nach diesem Vertrag richten sich auch die Möglichkeiten der Entschädigung/Beseitigungsanspruch des abgebenden Unterpächters für die Weitergabe der auf der Kleingartenparzelle befindlichen Baulichkeiten und Anpflanzungen bei Unterpächterwechsel.


Die Höhe der Entschädigung/ Beseitigungsanspruch bei Unterpächterwechsel wird für alle Kleingärten im Bereich vom Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg – Friedenau  e.V. einheitlich nach der Grundlage der jeweiligen beschlossenen Wertermittlungsrichtlinie des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e V. durch die bestellten Wertermittler nach besten Wissen und Gewissen ermittelt.


Die Wertermittler für Baulichkeiten und Aufwuchs und Außenanlagen werden durch den Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. ausgebildet und weitergebildet.


Übernahmekosten für eine mögliche Stromanlage werden in der Wertermittlung nicht mit aufgeführt.

    

Fragen zur Wertermittlung sind grundsätzlich an den Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg – Friedenau e.V. zu stellen. 

Ein Einspruch des Scheidenden gegen ein Wertermittlungsprotokoll wird durch den Bezirksverband als Zwischenpächter bearbeitet und abschließend entschieden.


Nach erfolgter Wertermittlung können durch dem/den abgebenden Unterpächter(n) bis zur Übergabe vom Kleingarten noch Beseitigungsansprüche ausgeführt werden oder als Einzahlung im Bezirksverband erfolgen. Damit diese in der finanziellen Übernahmevereinbarung berücksichtigt werden, bedarf es der Mitteilung durch dem/den abgebenden Unterpächter(n) an dem/den  verantwortlichen, der mit der Übergabe beauftragt wurde.       


Eine Wertermittlung wird nur erstellt bei einer Kündigung bzw. wenn ein besonderer Grund vorliegt. Für die Wertermittlung werden in Höhe der gültigen Beschlussfassung Kosten erhoben. 

   

Eine Bewertung der Abwasserauffanggrube kann nur erfolgen, wenn eine Dichtheitsprüfung, die nicht älter als drei Monate ist, vorliegt


Der/Die Wertermittler werden bestellt durch den Bezirksverband der Kleingärtner Schönenberg – Friedenau e.V.   


Vorläufige Wertermittlung

Sie ermöglicht eine erste Einschätzung, ohne eine detaillierte Analyse aller Faktoren und ist kostenpflichtig.

Die Durchführung erfolgt auf formlosen Antrag und nach erfolgtem Zahlungseingang. Bei Aufgabe z-B. Kündigung vom Kleingarten ist erneut eine Wertermittlung  zu erstellen.

Hinweis: Beseitigungsansprüche oder Auflagen zur Herstellung der kleingärtnerischen Nutzung aus der vorläufigen Wertermittlung sind unaufgefordert zu beseitigen bzw. eine Kautionszahlung zu hinterlegen.    


Generationslösung

Wird im Rahmen der Wertermittlung festgestellt, dass ein Baukörper vorhanden ist, dessen Rückbau aus bautechnischen Gründen nicht möglich ist, wird ein Beseitigungsanspruch in Geld ermittelt und dokumentiert.

Der abgebende Unterpächter ist verpflichtet, den ermittelten Betrag an den Zwischenpächter (BZV) zu zahlen. Diese Zahlung dient der Sicherstellung der späteren Beseitigung.

Bei jeder Neuvergabe des Unterpachtverhältnisses ist der neue Unterpächter verpflichtet, den gleichen bzw. ermittelten Betrag an den Zwischenpächter (BZV) zu entrichten.

Die Einzahlungspflicht wiederholt sich bei jeder weiteren Übergabe des Unterpachtverhältnisses, bis der Baukörper tatsächlich beseitigt wird.

Der Unterpächter, der die tatsächliche Beseitigung des Baukörpers vornimmt, erhält den bis dahin angesammelten Betrag aus der Generationslösung als Ausgleich für die Beseitigungskosten.

Die eingezahlten Beträge sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich zur Finanzierung der Beseitigung des betreffenden Baukörpers verwendet werden.