Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg - Friedenau e. V.
Kündigung


Kündigung durch den/die Unterpächter



Der/Die Unterpächter kann/können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum 31.Mai und zum 30.Novemmber des laufendes Jahres kündigen. Abweichende Kündigungstermine sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.Die Kündigung ist von allen Unterpächter/n zu unterschreiben  und muss schriftlich erfolgen. Ein Formblatt für die Kündigung halten wir unter der Rubrik /Service / Formulare und Anträge bereit.


Der Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg – Friedenau e.V. bestätigt den Erhalt der Kündigung nach kurzer Prüfung in Schriftform und bestellt die Wertermittler.


Nach dem die Wertermittlung stattgefunden hat übergibt der Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg – Friedenau e.V. in der Regel  die Wertermittlung an Ihrem Vorstand der Sie dann informiert über evt. Beseitigungsansprüche und Beträge aus der Wertermittlung und leitet die Neuvergabe ein. 

 

Mit der Übergabe der Gartenparzelle endet dann der Unterpachtvertrag.


Mit der Kündigung/Übergabe Ihres Kleingartens endet nicht immer Ihre Vereins/Kolonie Mitgliedschaft dies bedarf je nach Satzung der separaten  Kündigung. Sollten Sie einen PKW- Stellplatz angemietet haben beim Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg – Friedenau e.V.  bitten wir um eine separate Kündigung.


Bei geschlossener Schneedecke kann leider keine  Wertermittlung vorgenommen werden.


Fragen zur Wertermittlung sind grundsätzlich an den Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg- Friedenau e.V. zu  richten.


Nach der Übergabe des Kleingartens informieren Sie bitte noch Ihren Versicherer und ggf. Stromanbieter über den statt gefundenen Wechsel. 

 

Informationen zur Wertermittlungen finden Sie unter der Rubrik Wertermittlung